Eine freie
Mitarbeit stellt keine langfristige Alternative zu einer Festanstellung
dar!
Eine freie
Mitarbeit ist eine Selbständigkeit - mit allen
Rechten und Pflichten!
Je nachdem ob die Kriterien einer arbeitnehmerähnlichen
Selbständigkeit oder einer freien Tätigkeit entsprechen,
unterscheiden sich die rechtlichen Folgen wie auch die Beitragsverpflichtungen
zur Sozialversicherungen für Auftraggeber und Auftragnehmer.
Ob eine Scheinselbständigkeit vorliegt, kann
konkret durch die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte
(BfA) geprüft werden.
Eine freie Mitarbeit sollte auch als eine Möglichkeit
verstanden werden, erste Erfahrungen zu sammeln, um seine
eigene Existenz aufbauen zu können.
Wir beraten Sie gerne und loten Ihre persönlichen
Chancen aus.
[ Streben
Sie eine Selbständigkeit oder eine Festanstellung an? ]